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Windräder – Fledermäuse Schlagopfer in nenneswerter Zahl

Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung:
Fledermäuse sind nach deutschem Naturschutzrecht sowie nach EU-Recht geschützte Arten und sollten zudem als ziehende Arten besonders geschützt werden. Dieser Schutz steht mit dem Ausbau der Windkraft in einem Spannungsverhältnis, da zum Einen direkte Schlagopfer in nennenswerter Zahl an den Anlagen zu beklagen sind und zum Anderen die Lebensräume der Fledermäuse in vielfältiger Weise beeinträchtigt werden.

Zum Beitrag:

https://www.izw-berlin.de/de/pressemitteilung/windenergieanlagen-verschlechtern-den-zugang-von-fledermaeusen-zu-gewaessern-in-der-agrarlandschaft.html

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