Als Kommunalpolitiker und Mitglied im Regionalverband Hochrhein Bodensee, bin ich am Thema nahe dran und auch mit den heiklen Entscheidungen betraut. Pauschal 1.8% der gesamten Region als gesetzlich vorgegebene Vorrangflächen für Windräder auszuweisen, ist die Forderung der Landesregierung und somit eine kritische Aufgabenstellung. Vor allem dann, wenn fehlende Windhöffigkeit, Naturschutz, Landschaftsschutz und der regional wichtige Wirtschaftsfaktor Tourismus und angrenzende Wohngebiete dagegensprechen. Fehlende Windleistung mit viel höheren Subventionen zu vergüten, ist nicht nur wirtschaftlich kontraproduktiv.
Staatswälder gehören den Bürgern. Sie herzunehmen wenn private Waldbesitzer sich wehren, ist bedenklich.
Ich stehe zu meiner persönlichen Auffassung: auf dem Schiener Berg, dem Bodanrück, dem Hegaublick und in Stahringen sind Standorte nicht zu verantworten. Hier geht es mir nicht ums „Floriansprinzip“, sondern eine sachliche Abwägung lässt aus den vorgenannten Gründen diese Standorte nicht zu.
Für mich gilt „Windkraft nur, wo genügend Wind weht und kein Wald steht!

Jürgen Keck