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Frankreich Urteil Staatsrat: Rechtswidrige Genehmigungen!

Wichtige Neuigkeiten aus Frankreich. Die Rechtsprechung hat zwar aktuell noch keine Wirkung für Deutschland, kann aber absehbar wegen gleicher Argumentation künftig auch für Deutschland Auswirkungen haben. Der Teppich wird zunehmend so groß dass man nicht mehr alles drunter kehren kann… 😊

Folgende Mail kam gerade aus Frankreich über eine Entscheidung des Französischen Staatsrats gegen die frz. Regierung, weil diese die zwingend vorgeschriebene UVP und die Öffentlichkeitsbeteiligung beim Lärmschutz missachtet.

 

Übersetzt:

Französischer Staatsrat erklärt Genehmigungen für Windturbinen für ungültig, große Auswirkungen auf die Energiezukunft.

 

Paris, 9. März 2024 – In einer wegweisenden Entscheidung hat der französische Staatsrat entschieden, dass die Genehmigungen für Onshore-Windkraftanlagen und die Regeln für die Erneuerung von Windparks rechtswidrig sind. Die Entscheidung erging nach einer Klage der Fédération Environnement Durable und 15 weiterer Verbände. 

 

Umfang der Aufhebung: 
Der Staatsrat hat alle Bestimmungen der drei aufeinander folgenden Fassungen des Protokolls zur Lärmmessung, das die Gesundheit der Anwohner schützen sollte, für nichtig erklärt. Die Entscheidung betrifft nicht nur laufende Genehmigungen und Projekte, sondern könnte auch bestehende Windparks in Frage stellen.

Folgen:
– Projekte, die geprüft oder genehmigt, aber noch nicht gebaut wurden: Diese Projekte müssen zwingend einer vollständigen Umweltprüfung unterzogen werden.
– Bestehende Windparks: Alle Windparks, die auf der Grundlage der inzwischen rechtswidrigen Ministerialerlasse errichtet wurden, sollten in ihrem jetzigen Zustand nicht mehr genehmigt werden.

 

Gründe für die Aufhebung:
– Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung: Der Staatsrat stellte fest, dass die Ministerialerlasse zur Lärmmessung keiner Umweltprüfung unterzogen wurden, was einen Verstoß gegen das Gesetz darstellt.

– Fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung: Der Staatsrat hob auch hervor, dass die Beschlüsse zur Genehmigung des Lärmprotokolls nicht der Beteiligung der Öffentlichkeit unterlagen, was einen Verstoß gegen die Grundsätze der Beteiligung und Transparenz darstellt

 

Reaktionen:
– Umweltverbände: 
Die Umweltverbände begrüßen die Entscheidung des Staatsrats und bezeichnen sie als großen Sieg für den Umweltschutz, die Gesundheit der Anwohner und die Einhaltung der Gesetze. Sie verweisen auf die systematische Missachtung dieser Gesetze durch die Behörden, deren einziges Ziel es war, die Errichtung von Windkraftanlagen durchzusetzen, die von der Bevölkerung, insbesondere in ländlichen Gebieten, zunehmend abgelehnt werden. 

– Der Staat: Der Staat wurde zur Zahlung von Entschädigungen an die klagenden Verbände verurteilt.

Die originale Entscheidung kann unten heruntergeladen werden.

Die Naturschutzverbände in Frankreich nehmen ihre Ausgabe offenbar ernst, ganz im Gegensatz zu BUND und NABU.

Das dürfte nicht ohne Auswirkung auf Europäische Normen und Rechtssprechung bleiben. Und: Der französische Staatsrat argumentiert wie wir !!

 

 

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