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EU-Recht: Staatliche Einspeisevergütungen sind nicht garantiert!

Spanien gewinnt Schiedsverfahren nach drastischer Reduzierung der Einspeisevergütung bei Solaranlagen.

Entgegen üblicher Annahmen und Behauptungen, ist ein Staat nach EU-Recht befugt, gesetzliche Rahmenbedingungen für Subventionen nachträglich zu ändern.

„Dies geschieht regelmäßig in vielen Staaten etwa durch die Änderung/Erhöhung von Steuersätzen oder neue Abschreibungsregeln. So betrachtet hat sich in Spanien für Investoren der Solarbranche ein Risiko realisiert, dass auch schon häufig bei Investments in anderen Ländern aufgetreten ist und zukünftig auftreten wird.“
„Grund für die rückwirkende Abschaffung der staatlich garantierten Einspeisevergütung war die steigende Belastung des spanischen Staatshaushalts durch die Zahlung der Einspeisevergütungen.“

Zum Beitrag:
https://www.dr-idelmann.com/de/spanien-gewinnt-schiedsverfahren-nach-drastischer-reduzierung-der-einspeiseverguetung-bei-solaranlagen/

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